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Gastankflaschen Alugas - Gastanks R67-01


Neuregelung

witz
Befüllen nur 80%
Nach 10 Jahren Streit ob Gastankflaschen eingetragen werden können, nun endlich die Einigung. Wie es das Wort Gastankflaschen schon sagt handelt es sich dabei um Flaschen und sind mit einem Pi / π gekennzeichnet. Flaschen können durch eine Eintragung nicht zum Tank werden.

Nun die gute Nachricht

Bei der Gasprüfung ist die Gasflasche nicht Bestandteil der Prüfung. Es wird sehr wohl der Gaskasten oder Aufstellort geprüft, Entlüftung, Halterungen 2 pro Flasche. Flaschen dürfen nicht fest verbaut sein, sondern müssen ohne Werzeug entfernbar sein. Sollten die Alugasflaschen mit Schrauben in den Stahlhalterungen befestigt sein, diese einfach durch Flügelschrauben ersetzen. Zur Betankung der Füllflaschen, Füllanschluss direkt auf der Flashen benutzen. So liegt es am Betreiber wie und wo er seine Flaschen betankt. Für die Gasprüfung muss bei uns keine Gasflasche im Gaskasten sein und wenn ist es egal was es für eine ist. Spanisch, Marokanisch, Französisch oder keine. gehrt nicht zur Prüfung. Hierfür ist rein der Betreiber verantwortlich.
Termin Gasprüfung
  • Tank nach R67-01
  • Tanks die nach R67.01 EU Norm gefertigt sind (alle seit 2000) müssen keine 10 jährige Prüfung mehr haben. Bei der Gasprüfung dürfen die Tanks jedoch nicht verrostet sein, die Halter müssen fest und in einem stabilen Zustand sein. Tanks in einem guten Zustand können so jeweils um 2 weitere Jahre bei der Prüfung verlängert werden. Sichtprüfung. Der Regler muss natürlich wie gehabt alle 2 10 Jahre gewechselt werden. Herstellungsdatum kleine Zahl auf dem Regler ganz unten.

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