Gewerbliche Fahrzeuge
Gasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen sind nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft alle 2 Jahre einer Gasprüfung durch eine "zur Prüfung befähigte Person" vorzustellen.
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Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind z.B.: Imbisswagen, Verkaufswagen, Grillhähnchenwagen, und unterliegen den Bestimmungen der DGUV-Vorschriften.
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Seit 2019 habe ich auch die Zulassung als "Befähigte Person" erhalten. Ab sofort bin ich berechtigt Prüfungen an Gewerblichen Fahrzeugen nach BGV D34, neu DGUV Vorschrift 79 vorzunehmen.
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Anfrage "Gewerbliche Mobile Gasprüfung"
Als anerkannter Sachkundiger nach DVGW-Arbeitsblatt G607 vom Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) bin ich berechtigt die Abnahme von Straßenfahrzeugen, Mobilheimen und festen Wohneinheiten (Hütten, Lauben etc.) durchzuführen und nach bestandener Prüfung die Prüfplakette zu vergeben.
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Preis für Gewerbliche Fahrzeuge, 69€ (incl. Stammblatt 2) Neuabnahmen BGV D 34 Stammblatt 1 plus 20€ (Stand 2/2023)u.(aktuell für 2024)